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Keine
Liberalisierung des Wassers
Leistungen der Daseinsvorsorge bleiben in kommunaler
Hand
Nach
einem Beschluss des EU-Parlaments sollen die Leistungen
der Daseinsvorsorge in der Zuständigkeit der Mitgliedsländer
verbleiben. Diese Entschließung drückt die
Anerkennung der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland
aus.
Stimmen
aus Politik und Industrie hatten zuvor auf eine Marktöffnung
der Trinkwasserversorgung gedrängt. Sie erhofften
sich daraus effektivere und wirtschaftlichere Leistungen,
die auch zu Preissenkungen führen sollten. Fachleute
warnten jedoch davor, dass eine Liberalisierung der
Versorgung langfristig zu Nachteilen führen könnte.
Eine ausschließliche Fokussierung auf Gewinnorientierung
könnte zu unerwünschten Sparmaßnahmen
im Bereich der Aufbereitungstechniken oder der Rohrnetzpflege
und damit zu einer Verschlechterung der Wasserqualität
führen.
So
besteht die Aufgabe öffentlicher Wasserversorger
nicht nur in der Bereitstellung sondern auch in dem
Schutz des Trinkwassers. Es werden Flächen angekauft,
die so bewirtschaftet werden, dass das Grundwasser nicht
belastet wird. Dadurch wird z.B. die Nitratbelastung
des Wassers weit unter den gesetzlich vorgegebenen Grenzwerten
gehalten. Eine Liberalisierung könnte jedoch leicht
dazu führen, dass diese Spanne bis zum Grenzwert
zu Ungunsten des Verbrauchers ausgenutzt würde.
Die
Abgeordneten des EU-Parlaments sprachen sich eindeutig
gegen eine Liberalisierung der Wasserversorgung und
der Abwasserbeseitigung aus. Es bleibt nun abzuwarten,
ob auch die Europäische Kommission diesen politischen
Rahmen akzeptiert.

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