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Trinkwasserverordnung 2011:
Neue Melde- und Unterstuchungspflichten
31. Januar 2012 - Trinkwasser ist in Deutschland eines
der am besten untersuchten Lebensmittel überhaupt:
Eine Schädigung der Gesundheit – vor allem
durch Krankheitserreger – soll damit ausgeschlossen
werden. Dafür sorgen unter anderem die Auflagen
der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
In der novellierten Fassung der
TrinkwV vom 1. November 2011 wurden die Auflagen zur
Gewährleistung der einwandfreien Qualität
noch weiter verschärft. Für Besitzer von Mietshäusern
und Hausverwaltungen ergeben sich dadurch wichtige Änderungen.
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung
in gewerblichen Gebäuden müssen jetzt an das
Gesundheitsamt gemeldet werden. Alle Anlagen, in denen
es zu einer Wasservernebelung kommt, wie z. B. Duschen,
müssen zudem in festen Abständen auf Legionellen
hin untersucht werden.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser
gilt diese Regel nicht, außer …
- wenn diese vermietet sind
- und eine Anlage zur Wassererwärmung
mit einem Volumen von > 400 l
- und/oder einem Volumen
von > 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang
des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle
haben.
Weitere Informationen, Meldeformulare
sowie eine Liste der für die Wasseruntersuchung
zugelassenen Labore in Bayern finden Sie auf folgenden
Websites:
Landratsamt
München
Bayerisches
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Weitere Infos vom Deutschen Verband
des Gas- und Wasserfaches:
DVGW
Unterscheidung Klein- und
Großanlagen:

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