Wasserversorgung
Wärmeversorgung
Kundenservice

Nahversorgung ist Lebensqualität.
Wasserversorgung
Wärme
Service
Aktuelles
Formulare, Anträge, Versorgungsbedingungen ...
Kontakt
Inhhaltsübersicht


GWP erstattet Differenz aus reduziertem Steuersatz für Wasser-Hausanschlüsse

Mit zwei Urteilen revidierte der Bundesfinanzhof Ende 2008 eine Vorgabe des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2000: Diese verpflichtete alle Wasserversorgungsunternehmen zur Anwendung des Regelsteuersatzes von 16 Prozent – ab 2007 von 19 Prozent. Die jährliche Verbrauchsabrechnung für Wasser ist hiervon nicht betroffen, da hier schon immer der ermäßigte Steuersatz angesetzt wurde.

Am 8.10.2008 wurde dann entschieden, dass dies rechtswidrig sei. Statt des vollen Umsatzsteuersatzes hätte nur der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent zur Anwendung kommen dürfen.

Die GWP – Gemeindewerke Putzbrunn GmbH haben auf diese Änderung unmittelbar reagiert und wenden seit Anfang 2009 ausschließlich den verminderten Steuersatz an. Darüber hinaus erstatten sie ihren Kunden auch rückwirkend den Differenzbetrag.

Obwohl der Gesetzgeber die Wasserversorgungsunternehmen zu dieser Erstattung nicht verpflichtet, haben sich die Gemeindewerke entschlossen, ihren Kunden auf diesem Wege entgegen zu kommen.

Für GWP-Kunden bedeutet das: Wer im Jahr 2000 oder später von den Gemeindewerken eine Rechnung über die Erstellung oder Reparatur eines Wasser-Hausanschlusses oder eine Rechnung über einen Baukostenzuschuss für die Wasserversorgungsanlage erhalten hat, bekommt auf Antrag einen Teil der Umsatzsteuer zurück.

Anspruchsberechtigte Kunden erhalten auf Anfrage – persönlich, telefonisch oder per E-Mail – ein Formular, mit dem sie bis zum 30. Juni 2010 eine Rückzahlung der zu viel entrichteten Umsatzsteuer beantragen können.
Eine Verzinsung des Erstattungsbetrages erfolgt nicht.

Antragsformular




























   

 

Gemeindewerke Putzbrunn GmbH - Startseite Anschrift der GWP