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GWP erstattet Differenz aus reduziertem Steuersatz für
Wasser-Hausanschlüsse
Mit
zwei Urteilen revidierte der Bundesfinanzhof Ende 2008
eine Vorgabe des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr
2000: Diese verpflichtete alle Wasserversorgungsunternehmen
zur Anwendung des Regelsteuersatzes von 16 Prozent –
ab 2007 von 19 Prozent. Die jährliche Verbrauchsabrechnung
für Wasser ist hiervon nicht betroffen, da hier
schon immer der ermäßigte Steuersatz angesetzt
wurde.
Am 8.10.2008 wurde dann entschieden, dass dies rechtswidrig
sei. Statt des vollen Umsatzsteuersatzes hätte
nur der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent
zur Anwendung kommen dürfen.
Die GWP – Gemeindewerke Putzbrunn GmbH haben auf
diese Änderung unmittelbar reagiert und wenden
seit Anfang 2009 ausschließlich den verminderten
Steuersatz an. Darüber hinaus erstatten sie ihren
Kunden auch rückwirkend den Differenzbetrag.
Obwohl der Gesetzgeber die Wasserversorgungsunternehmen
zu dieser Erstattung nicht verpflichtet, haben sich
die Gemeindewerke entschlossen, ihren Kunden auf diesem
Wege entgegen zu kommen.
Für GWP-Kunden bedeutet das: Wer im Jahr 2000 oder
später von den Gemeindewerken eine Rechnung über
die Erstellung oder Reparatur eines Wasser-Hausanschlusses
oder eine Rechnung über einen Baukostenzuschuss
für die Wasserversorgungsanlage erhalten hat, bekommt
auf Antrag einen Teil der Umsatzsteuer zurück.
Anspruchsberechtigte Kunden erhalten auf Anfrage –
persönlich, telefonisch oder per E-Mail –
ein Formular, mit dem sie bis zum 30. Juni 2010 eine
Rückzahlung der zu viel entrichteten Umsatzsteuer
beantragen können.
Eine Verzinsung des Erstattungsbetrages erfolgt nicht.
Antragsformular

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