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Leistungen der Daseinsvorsorge bleiben in kommunaler Hand

01.03.2004 - Nach einem Beschluss des EU-Parlaments sollen die Leistungen der Daseinsvorsorge in der Zuständigkeit der Mitgliedsländer verbleiben. Diese Entschließung drückt die Anerkennung der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland aus.

Stimmen aus Politik und Industrie hatten zuvor auf eine Marktöffnung der Trinkwasserversorgung gedrängt. Sie erhofften sich daraus effektivere und wirtschaftlichere Leistungen, die auch zu Preissenkungen führen sollten. Fachleute warnten jedoch davor, dass eine Liberalisierung der Versorgung langfristig zu Nachteilen führen könnte. Eine ausschließliche Fokussierung auf Gewinnorientierung könnte zu unerwünschten Sparmaßnahmen im Bereich der Aufbereitungstechniken oder der Rohrnetzpflege und damit zu einer Verschlechterung der Wasserqualität führen.

So besteht die Aufgabe öffentlicher Wasserversorger nicht nur in der Bereitstellung sondern auch in dem Schutz des Trinkwassers. Es werden Flächen angekauft, die so bewirtschaftet werden, dass das Grundwasser nicht belastet wird. Dadurch wird z.B. die Nitratbelastung des Wassers weit unter den gesetzlich vorgegebenen Grenzwerten gehalten. Eine Liberalisierung könnte jedoch leicht dazu führen, dass diese Spanne bis zum Grenzwert zu Ungunsten des Verbrauchers ausgenutzt würde.

Die Abgeordneten des EU-Parlaments sprachen sich eindeutig gegen eine Liberalisierung der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung aus. Es bleibt nun abzuwarten, ob auch die Europäische Kommission diesen politischen Rahmen akzeptiert.

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