Bekanntmachung der Wasserschutzgebietsverordnung
21. Januar 2014 - Für die Wasserförderung aus den neuen Brunnen wurde vom Landratsamt München ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen, was sich im Wesentlichen im Bereich des Höhenkirchener Forstes befindet.
Die Schutzgebietsverordnung wurde im Amtsblatt 32 vom Dezember 2013 bekannt gemacht: Wasserschutzgebietsverordnung
21. Januar 2014 - Für die Wasserförderung aus den neuen Brunnen wurde vom Landratsamt München ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen, was sich im Wesentlichen im Bereich des Höhenkirchener Forstes befindet.
Die Schutzgebietsverordnung wurde im Amtsblatt 32 vom Dezember 2013 bekannt gemacht:
Wasserschutzgebietsveordnung des Landkreises München 2013